Was ist die Datenschutzgrundverordnung

und was bedeutet das für meine Webseite?

 

Die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in aller Munde. Sie tritt ab 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft und betrifft alle Firmen, die innerhalb der EU personenbezogene Daten verarbeiten. Das kann bei Nichtbeachtung sehr teuer werden.

 

Die EU DSGVO betrifft alle auch kleinere Firmen.

Das heißt: Die DSGVO gilt grundsätzlich für Amazon genauso wie für den Einzelhändler, für die großen DAX-Konzerne genauso wie für den kleinen Handwerker mit wenigen Angestellten.

 

Eine der bedeutsamen Änderungen des neuen Rechts sind die potenziell horrenden Bußgelder. Während bisher für schwerwiegende Datenschutzverstöße ein Bußgeld von maximal 300.000 Euro verhängt werden konnte, drohen nun 20 Millionen Euro. Bei Großunternehmern kann das Bußgeld sogar bis zu 4 % vom weltweiten Jahresumsatz betragen. Die Behörden haben bereits angekündigt, den Bußgeldrahmen ausschöpfen zu wollen. Es ist daher essentiell, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen mit den Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts befassen.

 

Das Datenschutzrecht  der EU (DSGVO) gilt ausschließlich für personenbezogene Daten.

 

Geschützt wird die Privatsphäre des Einzelnen. Dies setzt voraus, dass es einen Bezug zu einer natürlichen Person gibt. Sobald  Daten von Ansprechpartnern gespeichert oder verarbeitet werden tritt das neue Gesetz in Kraft.

 

Auch wenn der Kundenverkehr vollständig anonym abläuft, gehört auch die Speicherung von Mitarbeiter- Lieferantendaten und Kundendaten dazu. Oberster Grundsatz des Datenschutzrechts ist das Verbotsprinzip: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist verboten. Es sei denn, es ist für den Auftrag  gerechtfertigt. Diese kann sich aus einem Vertrag mit der betroffenen Person ergeben. Der Betreiber einer Webseite darf zum Beispiel die Adressdaten oder E-Maildaten eines Kunden zur Vertragserfüllung benutzen wenn das erforderlich ist.

 

Diese Verpflichtung muss ich erfüllen

 

Wesentliche Neuerung der DSGVO ist die Umkehrung der Darlegungslast.

Alle Daten, die zu einem Kunden gespeichert werden beziehen sich auf die Personen. Die Tatsache, dass sich ein Kunde für eine bestimmte Dienstleistung interessiert, ohne es in Anspruch zu nehmen, ist auch personenbezogen. Dies ist offensichtlich, wenn es sich um Privatkunden handelt.

 

Kundendaten zu einem Kundenpartner werden von mir nicht gespeichert.

 

A EU-DSGVO  - Ausnahmen für bestimmte Aufträge

 

Die betroffene Person hat in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt, nachdem sie hiermit über die für sie bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien unterrichtet wurde.

Die Übermittlung ist für die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich.